Pflegezusatzversicherung

Pflege ist ein Thema, über das man nicht gerne spricht, aber: Pflegebedürftigkeit kann jeden in jedem Alter treffen – durch Unfall oder Krankheit auch schon in jungen Jahren. 100.000 Pflegebedürftige in Deutschland sind sogar jünger als 20 Jahre. Gleichzeitig wächst mit zunehmendem Alter das persönliche Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein. Laut Statistik benötigt jeder Dritte über 85 Jahre fremde Hilfe für die alltäglichen Dinge des Lebens.

Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen fünf Pflegegraden.

Wie unterscheiden sich die Pflegegrade?

Gemäß des Pflegestärkungsgesetzes II gibt es fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem bestimmten Begutachtungsverfahren die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden durch unabhängige Gutachter erfasst und in die Beurteilung einbezogen. Ausschlaggebend für die Pflegeleistungen ist der Grad der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Dieser wird in sechs verschiedenen Bereichen gemessen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflege ist teuer

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet im Pflegefall eine Grundabsicherung, jedoch deckt sie nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Den Rest müssen die Betroffenen aus eigener Tasche bezahlen. Reicht das Einkommen oder das Vermögen nicht aus, werden der Partner oder die Kinder zur Kasse gebeten. Sie sind gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet.