Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter

Gesetzlich oder privat?

Eine der häufigsten Fragen im Rentenalter ist: "Kann ich mir die private Krankenversicherung noch leisten? Was ist für mich günstiger, die private oder die gesetzliche Krankenversicherung?" Die Antwort darauf ist immer individuell zu beantworten. Sicher ist jedoch, dass es umfangreichere Leistungen in der privaten Krankenversicherung gibt, oftmals zu günstigeren Beiträgen. Die abgeschlossenen Leistungen sind Vertragsbestandteil, die nachträglich nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden können. Privat Versicherte haben somit einen lebenslangen Rechtsanspruch auf die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen. 

Wie hoch sind die Beiträge als Rentner in der PKV?

Der Beitrag zur PKV ist auch im Rentenalter weiterhin unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich weiter nach dem Leistungsumfang unter Berücksichtigung der gebildeten Alterungsrückstellungen. Renten oder die Kapitalauszahlung einer BAV finden keine Berücksichtigung.

Sicherheit im Alter

Viele Kunden fürchten sich vor hohen Beiträgen im Alter. Doch gerade im höheren Lebensalter profitieren Privatversicherte von vielen möglichen Entlastungen.

Damit die Gesundheit auch im Alter bezahlbar bleibt, wird zusätzlich in der Vertragslaufzeit ein Polster angespart, die sogenannten Alterungsrückstellungen (AR). Damit können Mehrbelastungen im Alter – bedingt durch ein erhöhtes Krankheitsrisiko – abgefedert werden.

Je früher der Eintritt in die Private Krankenversicherung (PKV) erfolgt, desto länger ist die Ansparphase und umso günstiger der Beitrag!

Das Prinzip der Alterungsrückstellungen (AR)

Privatversicherte haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, Einfluss auf Ihre Leistungen und Beiträge zu nehmen:

  • Leistungen können auf Wunsch ab- oder dazu gewählt werden. Im Fall einer Erweiterung ist die Gesundheitsprüfung nur für diese Mehrleistung relevant.
  • Flexible Beitragsgestaltung durch Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens unter Anrechnung der gesamten Alterungsrückstellungen ist möglich (Wechselrecht § 204 VVG).
  • Versicherte, die nach dem 01.01.2009 in die PKV eingetreten sind, haben die Möglichkeit einer Tarifumstellung in den brancheneinheitlichen Basistarif. Wurde der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2009 geschlossen, besteht zusätzlich die Option einer Umstellung in den Standardtarif. Beide Tarife beinhalten vergleichbare Leistungen wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Auch der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt.

Welche weiteren Faktoren beeinflussen den Beitrag im Alter positiv?

  • Die angesparten Alterungsrückstellungen dienen im Alter zur Stabilisierung des Beitrags.
  • Ab dem 21. Lebensjahr zahlen Versicherte einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % ihres Beitrags, der mit dem Alter von 60 entfällt. Der angesparte Betrag wird ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um künftige Beitragsanpassungen zu dämpfen. Ab dem 80. Geburtstag des Versicherten werden die nicht verbrauchten Beträge aus diesem Zuschlag zur Prämiensenkung eingesetzt.
  • Wurde ein Krankentagegeld abgeschlossen, entfallen mit Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die Beiträge.
  • Hat der Versicherte mit einer Beitragsentlastungskomponente vorgesorgt, kommt er nun in den Genuss der Beitragsreduzierung.
  • Privat versicherte Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (Hälfte vom allg. Beitragssatz 14,6 % + halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag, maximal die Hälfte des PKV-Beitrags).

Das Ergebnis, faire Beiträge und garantierte Leistungen, ein Leben lang

Vergleich der KV-Beiträge im Rentenalter

Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - GKV - ALTE OLDENBURGER

  Einnahmen KVdR Beitrag (mtl.) pflichtversichert 90 % der 2. Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert4 GKV Beitrag (mtl.) freiwillig versichert Weniger als 90 % der 2. Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert4 PKV Beitrag (mtl.) 5 Eintrittsalter 31, Beginn 1988, Jahr 2024 - 67 Jahre alt
Gesetzliche Rente allgemeiner Beitragssatz 14,6 %+ Zusatzbeitrag 1,7 % 1
+ PPV (Pflege) 3,4 % = 19,7 %
2.000,00 EURmonatlich 394,00 EUR 394,00 EUR -
Versorgungsbezüge z. B. Betriebsrente 700,00 EUR(Freibetrag 176,75 EUR)2 Berechnung KVdR: 523,25 EUR x 16,3 % = 85,29 EUR 700,00 EUR x 3,4 % = 23,80 EUR + 85,29 EUR Berechnung GKV freiwillig: 700,00 EUR x 19,7 %* 700,00 EURmonatlich 109,09 EUR 137,90 EUR -
Betriebliche Altersvorsorge z. B. BAV-VertragBerechnung: 60.000,00 EUR : 120 Monate = 500,00 EUR x 19,7 % *

60.000,00 EUReinmalig 98,50 EUR begrenzt auf 10 Jahre 98,50 EUR begrenzt auf 10 Jahre -
Sonstige Einkünfte z. B. Mieteinnahmenermäßigter Beitragssatz 14,0 %+ Zusatzbeitrag 1,7 %1+ PPV (Pflege) 3,4 % = 19,1 %

*allgemeiner Beitragssatz 14,6 %+ Zusatzbeitrag 1,7 %1+ PPV (Pflege) 3,4 % = 19,7 %
1.200,00 EURmonatlich - 229,20 EUR -
vorl. Gesamtbeitrag   601,59 EUR 859,60 EUR 653,65 EUR
Zuschuss Rentenversicherungsträger halber Beitragssatz 7,3 %
+ halber Zusatzbeitrag 0,85 % = 8,15 %
  163,00 EUR 163,00 EUR 163,00 EUR
Eigenanteil als Rentner Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 % SPV3   438,59 EUR 696,60 EUR 490,65 EUR
1Seit dem 01.01.2015 kann der Zusatzbeitrag je nach GKV variieren. 2Freibetrag ab dem 01.01.2024. Nur für Pflichtversicherte in der KVdR und nur für die KV-Beiträge. Wird der Freibetrag z. B. bei den Versorgungsbezügen nicht voll ausgeschöpft oder überhaupt nicht angerechnet, kann dieser bei der bAV berücksichtigt werden. 3Gilt nicht für den PKV Beitrag. 4Für jedes leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekind werden pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeit in der GKV angerechnet. 5ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG – Tarife: A 90/100, Z 100/80, K 20, PVN
Stand 01/2024

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Beratungshilfen: KV-Beiträge im Rentenalter und KV-Beiträge Beamte mit pauschaler Beihilfe

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