Pflege-Ratgeber

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Damit Sie und Ihre Angehörigen wissen, was im Pflegefall auf Sie zu kommt und was Sie bereits vorher abwickeln können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Was muss ich vor Eintritt des Pflegefalles tun?

Auch im Pflegefall sollten Ihre Wünsche und Bedürfnisse respektiert werden. Daher empfehlen wir Ihnen schon im Vorfeld, die Ausfertigung einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht vorzunehmen.

Anhand dieser Verfügungen legen Sie u.a. fest, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung getroffen werden und wer Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Die bevollmächtigte Person handelt stellvertretend für Sie.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, auch das Testament und damit die Erben des eigenen Vermögens frühzeitig zu bestimmen.

Wo kann ich die Vollmachten und Verfügungen hinterlegen?
Wann bin ich pflegebedürftig?

Nicht jeder ältere oder kranke Mensch ist pflegebedürftig. Von Pflegebedürftigkeit wird erst gesprochen, wenn man dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Die genaue Definition können Sie § 14 Sozialgesetzbuch XI entnehmen.

Ich bin pflegebedürftig – Was nun?

Zunächst stellen Sie oder Ihr Betreuer bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen.

Nach Zustellung des ausgefüllten Pflegeantrages beauftragt Ihre Pflegeversicherung den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (MEDICPROOF) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Zur Begutachtung wird dann telefonisch ein Termin vereinbart.

Zusätzlich können Sie über die compass private pflegeberatung GmbH* einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser ist innerhalb von 2 Wochen nach Beantragung durchzuführen.

* Die compass private pflegeberatung GmbH steht Ihnen auch über den Beratungstermin hinaus bei Fragen jederzeit unter Tel. 0800-101 88 00 oder unter www.compass-pflegeberatung.de zur Verfügung.

Was muss ich bei der Einstufung in einen Pflegegrad beachten?

Steht der Begutachtungstermin zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit fest, ist es wichtig, dass die zu pflegende Person und der aktuelle Pfleger anwesend sind. Zur Vorbereitung auf den Termin ist es sinnvoll, dass Sie vorab ein Pflegetagebuch führen. Darin notieren Sie, wieviel Unterstützung Sie bei sämtlichen Aktivitäten benötigen und wieviel Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt.

Kann ich selbst entscheiden, ob ich ambulant, teilstationär oder vollstationär gepflegt werden möchte?

Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, in welchem Rahmen Sie gepflegt werden. Wenn Sie die Pflege zuhause durch Angehörige wünschen, muss sichergestellt sein, dass diese auch die nötigen Fähigkeiten und Kapazitäten haben. Zusätzlich kann ein ambulanter Pflegedienst zur Hilfe genommen werden. Ist es trotz Unterstützung durch professionelle Kräfte nicht möglich, Angehörige zu Hause zu versorgen, kommt ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung in Betracht.

Ich muss meine Wohnung behindertengerecht gestalten. An wen wende ich mich da?

Im Rahmen der Begutachtung durch den medizinischen Dienst wird der Bedarf eines Umbaus geprüft. Der maximale Zuschuss beträgt 4.000,00 EUR. Darüber hinaus entstehende Kosten müssen mit dem Privatvermögen finanziert werden.

Wie finde ich das richtige Pflegeheim für mich?

Ist die Entscheidung für die stationäre Unterbringung gefallen, muss ein Pflegeheim gesucht werden.

Auswahlkriterien können z.B. sein:

  • Wie groß ist das Heim?
  • Bekommen Sie eine abgeschlossene Wohneinheit? Wie groß ist das Apartment oder Zimmer?
  • Wie ist die Ausstattung: sanitäre Einrichtungen, insbesondere ausreichende Bewegungsfläche, rutschfester
    Boden, Badewanne oder besser Dusche, seniorengerechtes WC, Haltegriffe?
  • Schauen Sie aufmerksam nach Barrieren (Stufen) im Apartment/im Zimmer. Gibt es einen Aufzug im Haus?
  • Kann das Zimmer mit eigenen Möbeln ausgestattet werden?
  • Wie sieht es mit der Reinigung des Apartments oder des Zimmers aus? Wie ist der Wäschedienst?
  • Sind Haustiere erlaubt?
  • Wie sehen die Gemeinschaftseinrichtungen, der Speisesaal aus?
  • Ist der Garten mit Sitzmöglichkeiten ausgestattet?
  • Wie viel Personal gibt es, wie ist es ausgebildet und wie geht es mit den Bewohnern um?
  • Wie viele Pflegekräfte gibt es? Wie ist die Besetzung nachts und am Wochenende?
  • Inwieweit ist die Heimleitung ansprechbar?
  • Wie ist die Verpflegung? Gibt es Wahlmöglichkeiten? Wird auf Diätwünsche Rücksicht genommen?
  • Können auch Frühstück und Abendessen gemeinsam eingenommen werden?
  • Wie sieht es mit der Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel aus? Gibt es einen hauseigenen Kleinbus?
  • Gibt es Einkaufs- und Erholungsmöglichkeiten?
  • Fällt Ihnen besonderer Lärm auf?
  • Gibt es Ärzte, Apotheken in der Nähe?
  • Wo sind Friseur, Fußpflege, Restaurants, kommunale/kulturelle Einrichtungen?
Welche Leistungen erhalte ich im Pflegefall von meiner Pflegepflichtversicherung?

Die Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad (1-5), in die Sie eingestuft wurden. Genauere Details über die Leistungsarten und -höhen erhalten Sie unter:

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten.html

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen nicht aus – Wer übernimmt die Kosten?

Oft reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken. Die übrigen Kosten müssen dabei von Ihnen getragen werden.

Prüfen Sie bitte, ob Sie eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, aus der Sie zusätzlich Leistungen beziehen können.

Reicht Ihr Privatvermögen nicht aus, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Dort wird geprüft, welche Leistungen das Sozialamt übernimmt und inwieweit Ihre Angehörigen Sie unterstützen müssen.

Wer kümmert sich jetzt um meine Angelegenheiten?

Im besten Fall haben Sie bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen Stellvertreter benannt (siehe: „Was muss ich vor Eintritt des Pflegefalles tun?“). Dieser kümmert sich darum, dass Ihre Wohnung gekündigt, Ihre Haustiere untergebracht oder Fahrdienste organisiert werden. Haben Sie keinen Vertreter benannt, sollten Sie diesen kurzfristig festlegen. Lässt Ihr Gesundheitszustand dies nicht mehr zu, wird auf Antrag beim Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt. Der Antrag kann durch den behandelnden Arzt, das Krankenhaus oder Erben und Kinder gestellt werden.

Die dargestellten Informationen geben nur einen Überblick und sind nicht abschließend. Für weitere Auskünfte oder Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch unter Tel. 0 44 41 / 905 - 0 zur Verfügung.