Private Krankenversicherung für Beamte und Beihilfeberechtigte

Tarifrechner der ALTE OLDENBURGER für Beamte und Beihilfeberechtigte

 

Ambulante Tarife (A-Beihilfe)
AA 20 - A 50
Stationäre Tarife (K 30-Beihilfe, K 50-Beihilfe, K/S)
KK 32 - K 350 KK 52 - K 550 und K 50/B K/S
Allgemeine Krankenhausleistungen Zweibettzimmer einschließlich privatärztlicher Behandlung Einbettzimmer
(nur in Verbindung mit den Tarifstufen KK 52 - K 550 und K 50/B)
Zahntarife (Z-Beihilfe)
ZZ 20 - Z 50
 
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren
Versicherungsschutz mit individuellen Zusatztarifen
zu erweitern:

Ergänzungstarife für Beamte und Beihilfeberechtigte

BET BET Plus
Ergänzungstarif für zusätzliche Kostenübernahme Ergänzungstarif für umfangreichere Kostenübernahme
KHT KUR PflegeSchutz
Krankenhaustagegeldversicherung Ergänzungstarif für Kur- und Sanatoriumsbehandlung Pflegetagegeldversicherung
AK PBE 2.0
Auslandsreisekrankenversicherung Beitragsentlastung im Alter
 

Highlights

  • einheitliches und leistungsstarkes Tarifwerk seit mehr als 50 Jahren
  • maßgeschneiderter Versicherungsschutz durch Bausteintarife
  • auch im Alter gut abgesichert – dank exzellenter Beitragskalkulation
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Ambulante Leistungen

A-Beihilfe mit den Tarifstufen AA 20 - A 50

  • Ärztliche Leistungen
  • Röntgendiagnostik
  • Laboruntersuchung
  • Strahlentherapie
  • Arzneimittel
  • Heilmittel
  • Hebammenhilfe
  • Hilfsmittel (offener Hilfsmittelkatalog)
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Häusliche Behandlungspflege
  • Transportkosten
  • Brillen oder Kontaktlinsen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück A-Beihilfe AA 20 - A 50

Stationäre Leistungen

K-30-Beihilfe mit den Tarifstufen KK 32 - K 350

KK 32 - K 350

  • Allgemeine Krankenhausleistungen (ohne Wahlleistungen) zu 100%
  • freie Wahl der Krankenhauses
  • belegärztliche Leistung über die Höchstsätze (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
  • vor- und nachstationäre Behandlung
  • Kostenübernahme einer Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit
  • stationäre Transportkosten

 

K-50-Beihilfe mit den Tarifstufen KK 52 - K 550

KK 52 - K 550 und K 50/B

  • Privatpatient
  • freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Leistung über Höchstsätze (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • vor- und nachstationäre Behandlung
  • Übernahme der Mehrkosten für Sonderverpflegung
  • Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefon (ohne Gesprächskosten)
  • Kostenübernahme einer Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit
  • stationäre Transportkosten

 

K/S

  • Einbettzimmer in Verbindung mit KK 52 - K 550 und K 50/B

 

Ersatzleistung KK 52 - K 550 und K 50/B + K/S

Bei Verzicht auf Inanspruchnahme von Wahlleistungen wird als Ersatzleistung ein Krankentagegeld gezahlt.


Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück K 30-Beihilfe

Tarifdruckstück K 50-Beihilfe

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie

Z-Beihilfe mit den Tarifstufen ZZ 20 - Z 50

Zahnbehandlung

Allgemeine prophylaktische, konservierende chirurgische Leistungen, professionelle Zahnreinigung, Einlagefüllungen/Inlays, Erkrankungen der Mundschleimhaut, Parodontosebehandlungen

Zahnersatz und Kieferorthopädie

Zahnkronen jeder Art, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, implantologische Leistungen inkl. knochenaufbauender Maßnahmen ggfs. begrenzt durch eine bestehende Zahnstaffel.


Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück Z-Beihilfe

Zusatztarife für Ihren individuellen Versicherungsschutz

BET - Beihilfe­ergänzungs­tarif

Aufstockung der Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, Kur- und Sanatoriumsbehandlung.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück BET

 

BET PLUS - Beihilfe­ergänzungs­tarif

Neben den Inhalten aus dem Tarif BET bietet Ihnen dieser Baustein noch weitere Leistungen, um Ihren Versicherungsschutz zusätzlich zu optimieren.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück BET PLUS

 

PflegeSchutz - Pflege­tage­geld­versicherung

Im Pflegefall rundum versorgt, das Pflegetagegeld mit Soforthilfe.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück PflegeSchutz

 

KHT - Kranken­haus­tage­geld­versicherung

Damit Sie während eines Krankenhausaufenthaltes keine finanziellen Sorgen haben, entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück KHT

 

KUR - Ergänzungs­tarif für Kur- und Sanatoriums­behandlung

Finanzieller Spielraum während eines Kur- oder Sanatoriumsaufenthaltes, beste Voraussetzung, um sich optimal zu erholen.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück KUR

 

PBE 2.0 - Beitrags­ermäßigung im Alter

Für eine sorglose Zukunft, bezahlbare Beiträge auch im hohen Alter.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück PBE 2.0

Informationen zu Beiträgen im Alter finden Sie außerdem hier

 

AK - Auslands­reise­kranken­versicherung

Im Urlaub oder auf Geschäftsreise optimal geschützt. Unser ALTE OLDENBURGER-Notruf Service hilft zu jeder Zeit an jedem Ort der Welt.

Weitere Details finden Sie hier.

Pflegepflichtversicherung

PVB - Private Pflege­pflicht­versicherung für Beamte

Die Pflegepflichtversicherung greift als gesetzlicher Mindestschutz bei Pflegebedürftigkeit.


Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Versicherungsbedingungen AVB/PPV

 

Sie haben Fragen zu Beiträgen im Alter? Wie sich diese entwickeln und welchen Einfluss Sie nehmen können? Klicken Sie hier und wir zeigen Ihnen, welche Faktoren Einfluss auf die Beiträge von Beamten und Beihilfeberechtigten nehmen.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Info-Broschüre Beihilfe

 

Die Beihilferegelungen in Bund und Ländern unterscheiden sich. Alle Regelungen finden Sie hier.

 

Tarifrechner der ALTE OLDENBURGER für Beamte und Beihilfeberechtigte

 

Möchten Sie erst später in die Beihilfetarife wechseln?

Das ist ganz einfach mit dem Optionstarif möglich! Mit dem Optionstarif (OTB) für angehende Beamte bleiben Sie flexibel. Sie müssen sich heute noch nicht für bestimmte Tarife entscheiden. Stattdessen sichern Sie sich für nur 1,50 EUR im Monat Ihren aktuellen Gesundheitszustand ab und können zu einem späteren Zeitpunkt in unsere leistungsstarken Beihilfetarife wechseln.

Hier erfahren Sie mehr.

 

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.

Grundgedanke: Statt einem Arbeitgeberzuschuss zu einer Krankenversicherung übernimmt der Dienstherr die Sachleistungen direkt.

Wer bekommt Beihilfe und welche Beihilfeansprüche gibt es?

Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter/in Ausbildung), Referendare, Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit sind beihilfeberechtigt. Beispiele für Berufe, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, sind Richter, Lehrer und Verwaltungsbeamte. Polizeibeamte, Soldaten und (in einigen Bundesländern) Feuerwehrleute haben hingegen häufig Anspruch auf kostenfreie Heilfürsorge.

Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz). Maßgebend für die Höhe des Bemessungssatzes ist der Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen. Der Bemessungssatz beträgt in den meisten Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bund) für beihilfefähige Aufwendungen:

  • des Beihilfeberechtigten 50 Prozent
  • des Beihilfeberechtigten mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent
  • des beihilfeberechtigten Versorgungsempfängers 70 Prozent
  • des berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70 Prozent
  • eines berücksichtigungsfähigen Kindes 80 Prozent

Abweichende Bemessungssätze sind den Verordnungen der einzelnen Länder zu entnehmen.

Hier finden Sie einen Überblick der Beihilferegelungen.

Was ist die pauschale Beihilfe bzw. das Hamburger Modell?

Die pauschale Beihilfe stellt das Gegenstück zur aufwandsbezogenen und ergänzenden Beihilfe dar. Im Gegensatz zur ergänzenden Beihilfe, die eingereichte Rechnungen der Beamten anteilig erstattet, geht es bei der pauschalen Beihilfe um eine Beteiligung an dem Beitrag der Krankenkasse, wie bei Arbeitnehmern. Die Wahlmöglichkeit besteht jedoch nur einmal und ist danach unwiderruflich, auch bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland.

In folgenden Bundesländern wird aktuell (Stand 04/24) die pauschale Beihilfe angeboten:

Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen

Gibt es Leistungen, die von der Beihilfe nicht bzw. eingeschränkt übernommen werden?

Ja. Obwohl die Beihilfe zahlreiche Vorteile bietet, ist sie bei manchen Leistungen auch begrenzt. Die Behandlungskosten beim Arzt sind z.B. auf den Regelsatz (2,3-facher Satz der GOÄ) bzw. mit ärztlicher Begründung auf den Höchstsatz (3,5-facher Satz der GOÄ) begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen gibt es auch bspw. für Behandlungen im Ausland, Zahnersatz, Kuraufenthalte oder Sehhilfen. Um Beihilfelücken im Versicherungsschutz zu schließen, bieten private Krankenversicherungen insbesondere für Beamtinnen und Beamte Beihilfeergänzungstarife an.

Weitere Informationen zu Ihrem Bundesland finden sie hier.

Was geschieht wenn die Beihilfe sich ändert?

Durch Veränderung der Lebenssituation kann sich auch der Beihilfeanspruch in seiner Höhe verändern: z.B. durch Geburt von Kindern, Pensionierung oder Wechsel in ein anderes Bundesland. In der Privaten Krankenversicherung haben Beamtinnen und Beamte deswegen Anspruch darauf, ihren Versicherungsschutz flexibel der neuen Situation anzupassen. Ändert sich der sogenannte Beihilfebemessungssatz, kann der Versicherungsschutz entsprechend aufgestockt bzw. abgesenkt werden. Wenn innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Antrag gestellt wird, gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung.

Wo sind Kinder eines verheirateten Elternpaares zu versichern?
Wo sind Kinder eines verheirateten Elternpaares zu versichern?

Kinder von Beihilfeberechtigen erhalten in der Regel ebenfalls einen Beihilfeanspruch. Abhängig vom Bundesland beträgt dieser zwischen 60-90 Prozent. Entscheiden sich die Eltern für eine private Krankenversicherung, kann für die Kinder eine Restkostenversicherung in Höhe von 10-40 Prozent abgeschlossen werden.

Wichtig: Neugeborene nimmt die PKV ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auf, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert sind. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bzw. Adoption erfolgen.

Sie haben Nachwuchs bekommen? Hier können Sie Ihre Kindnachversicherung anmelden.

Welche Fristen muss ich zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV beachten, um in die PKV zu wechseln?

Freiwillige Mitglieder der GKV haben die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats oder ein Sonderkündigungsrecht bei Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags.

Bei einem Statuswechsel ist ein sofortiger Wechsel in die PKV möglich (z.B. pflichtversichertes Mitglied wird verbeamtet).

Wie hoch sind die Beiträge als Pensionär in der PKV?

Der Beitrag zur PKV ist auch weiterhin unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich weiter nach dem Leistungsumfang unter Berücksichtigung der gebildeten Alterungsrückstellungen. Darüber hinaus entfällt mit dem 60. Lebensjahr der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent und es entfällt spätestens bei Renteneintritt das Krankentagegeld. Renten oder die Kapitalauszahlung einer BAV finden keine Berücksichtigung.

Als Beamtin oder Beamter erhält man in der Pension keinen Zuschuss von dem Rententräger zur privaten Krankenversicherung. Allerdings steigt mit Einstieg in die Pension der Beihilfeanspruch, was eine Reduzierung der abzusichernden Höhe der privaten Krankenversicherung mit sich trägt und eine Beitragsreduzierung auslöst. Über den Abschluss einer persönlichen Beitragsentlastung (PBE) besteht die Möglichkeit sich eine garantierte Beitragsreduzierung im Alter zu sichern. Ein Abschluss ist möglich im Alter von 21 bis 59 Jahre.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einem Verzug ins Ausland?

Bei einem Verzug von Beamtinnen und Beamten sowie Beihilfeberechtigten ins Ausland kann zur Erhaltung des uneingeschränkten Versicherungsschutzes vor dem Verzug ein Zuschlag für Auslandsaufenthalt vereinbart werden. Dies ist aber nur für den versicherten Bestand möglich. Falls kein Zuschlag für einen Auslandsaufenthalt vereinbart wird, besteht nach § 1 I Abs. (5) nur ein begrenzter Leistungsanspruch im Rahmen der GOÄ/GOZ – und zwar bereits ab dem 1. Tag eines Aufenthaltes im Ausland. Die genaue Höhe des Zuschlags hängt vom Staat ab und kann bei den Ansprechpartnern der ALTE OLDENBURGER erfragt werden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Werden Beiträge zurückerstattet, wenn keine Rechnungen eingereicht werden?

Informationen zur Beitragsrückerstattung der ALTE OLDENBURGER finden Sie hier.

 

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Wir stehen Ihnen mit persönlichen Ansprechpartnern und mit schneller, unbürokratischer Hilfe zur Seite. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Softwarehäusern haben wir auch die Möglichkeit, Ihnen einen transparenten und kostenfreien Vergleich privater Krankenversicherungen zu erstellen.

Eine Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir sind von Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr telefonisch für Sie da.

Telefon 04441 905-0
Fax 04441 905-470

E-Mail info@alte-oldenburger.de

 

 

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.