Pflege-Ratgeber
Pflegebedürftigkeit kann jeden betreffen. Um Ihnen und Ihren Angehörigen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Pflege zu geben, haben wir essenzielle Informationen für Sie zusammengestellt.
Informationen rund um die Pflege
Wann habe ich Anspruch auf Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert waren. Bei Kindern kann diese Wartezeit durch ein versichertes Elternteil erfüllt werden.
Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und eine vom Gesetzgeber festgelegte Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.
Pflegeleistungen im Überblick
Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Pflegeleistungen, die individuell angepasst werden können. Gestalten Sie die Pflege so, wie sie am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Entlastungsbetrag: Sie haben die Möglichkeit, monatlich 131 EUR für Betreuungs- und Unterstützungsangebote zu nutzen. Dieses Budget kann beispielsweise für Tages- oder Nachtpflege sowie für spezielle Entlastungsangebote mit anerkannter Qualifikation verwendet werden. Personen mit Pflegegrad 1 können den Betrag zudem für pflegerische Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen.
Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes: In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, Ihr Wohnumfeld an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Auf Antrag übernehmen wir hierfür bis zu 4.180 EUR.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Um den Pflegealltag zu erleichtern, stehen Ihnen verschiedene Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle zur Verfügung. Zusätzlich können Sie Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Werden Sie zu Hause gepflegt, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen.
Pflegegeld: Pflegegeld erhalten Sie, wenn ein Angehöriger, Freund, Nachbar oder eine andere vertraute Person Sie bei der Pflege unterstützt. Mit diesem Betrag können Sie auch eine Pflegekraft aus dem Ausland finanzieren.
Pflegesachleistungen: Unterstützt Sie ein ambulanter Pflegedienst in pflegerischen Diensten, übernehmen wir die Kosten für sogenannte Pflegesachleistungen. Zu pflegerischen Diensten gehören die Hilfstätigkeiten bei der Körperpflege, bei der Ernährung und Bewegung, aber auch unterstützende Aufgaben in der hauswirtschaftlichen Versorgung, zum Beispiel das Einkaufen und das Wäschewaschen.
Beide Leistungen sind miteinander kombinierbar.
Die Höhe der Leistung hängt von Ihrem Pflegegrad ab.
Wir übernehmen folgende Leistungen:
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegegeld | 347 EUR | 599 EUR | 800 EUR | 990 EUR |
Pflegesachleistungen | 796 EUR | 1.497 EUR | 1.859 EUR | 2.299 EUR |
Weitere Leistungen
Verhinderungspflege: Falls Ihre private Pflegeperson Urlaub macht oder aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen vorübergehend ausfällt, brauchen Sie zu Hause eine andere Hilfe.
Wichtig:
- Bis zum 30.06.2025 gilt: Die Verhinderungspflege kann erst in Anspruch genommen werden, wenn Sie mindestens sechs Monate pflegebedürftig waren.
- Ab dem 01.07.2025 entfällt diese Voraussetzung.
Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Gesamtleistungsbetrag von insgesamt bis zu 3.539,00 EUR je Kalenderjahr zusammengefasst (Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI). In der Zeit vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden auf den Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI angerechnet. Das beinhaltet auch das Ersatzpflegegeld und die verbrauchte Anspruchsdauer.
Kurzzeitpflege: Ist eine Betreuung zu Hause für einen kurzen Zeitraum nicht möglich, können Sie in einer vollstationären Einrichtung betreut werden. Das kann zum Beispiel infrage kommen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert oder die Wohnung umgebaut werden muss.
Wichtig:
Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Gesamtleistungsbetrag von insgesamt bis zu 3.539,00 EUR je Kalenderjahr zusammengefasst (Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI). In der Zeit vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 in Anspruch genommene Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden auf den Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI angerechnet. Das beinhaltet auch das Ersatzpflegegeld und die verbrauchte Anspruchsdauer.
Tages-/Nachtpflege: Benötigen Sie weitere Unterstützung? Im Rahmen der Tages- und Nachtpflege werden Sie nur zeitweise – tagsüber oder in der Nacht – in einer Pflegeeinrichtung betreut. Es handelt sich um eine teilstationäre Pflege.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ist die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr möglich, übernehmen wir einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege. Die Höhe unserer Unterstützung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Für pflegebedingte Aufwendungen sowie die medizinische Behandlungspflege leisten wir:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
131 EUR | 805 EUR | 1.319 EUR | 1.855 EUR | 2.096 EUR |
Zusätzlich übernehmen wir die Aufwendungen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b Sozialgesetzbuch XI und den Zuschlag nach § 43c Sozialgesetzbuch XI.
Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen?
Wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt, ist das nicht nur für die betroffene Person eine große Herausforderung, sondern auch für die Angehörigen. Sie müssen sich in der Regel um die Organisation der Pflege kümmern, Anträge stellen und wichtige Entscheidungen treffen. Die entsprechenden Anträge und Formulare können Sie direkt hier abrufen.
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern und beraten Sie individuell.
Pflegeberatung
Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die zu Hause ohne einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden und dafür Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig eine Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft in Anspruch nehmen:
- Pflegegrad 2 und 3: Beratung halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: Beratung vierteljährlich
Die compass private pflegeberatung GmbH bietet Ihnen, Ihren Angehörigen und allgemein Ratsuchenden eine kostenlose und umfassende Beratung.
Ihre Vorteile mit der compass private pflegeberatung GmbH?
- Terminmanagement & Formprüfung: Fristgerechte Terminierung und Prüfung, ob die weiteren notwendigen Beratungen korrekt durchgeführt werden (vor Ort oder digital)
- Direkte Weiterleitung: Automatische Übermittlung des Berichtsbogens an uns
- Zusätzlicher Beratungsbedarf? Sie erhalten eine kostenfreie, vertiefende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – telefonisch, per Video oder vor Ort.
Verpassen Sie keine Termine! Nutzen Sie einfach die gebührenfreie Servicenummer 0800 101 88 00 oder besuchen Sie www.compass-pflegeberatung.de.
Individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Pflegebedürftig – und nun? Viele Fragen zur Versorgung und Unterstützung entstehen.
Die compass private pflegeberatung GmbH steht Ihnen, Ihren Angehörigen und allgemein Ratsuchenden zur Seite. Sie bietet Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfsangeboten.
Möchten Sie diese kostenlose Pflegeberatung nutzen? Dann können Sie sich einfach an die bundesweit gebührenfreie Servicenummer 0800 101 88 00 wenden oder Sie besuchen die Website www.compass-pflegeberatung.de.
Praktische Tipps für die häusliche Pflege
Die Pflege eines Angehörigen zu Hause bringt viele Herausforderungen mit sich – vor allem zu Beginn. Neben organisatorischen Aufgaben müssen auch pflegerische Tätigkeiten erlernt werden. Um den Pflegealltag zu meistern, sind neben Leistungen deshalb auch praxisnahe Hilfen und praktisches Wissen gefragt.
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ist für Sie da. Es handelt sich um eine bundesweit tätige, gemeinnützige und operative Stiftung, die vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. errichtet wurde. Zu dem Wissensangebot für pflegebedürftige Menschen und ihren Angehörigen gehören z. B.:
- Pflegeratgeber
- Erklärfilme
- Onlinedienste
- Hintergrundwissen zum Thema Pflege
Alle Inhalte sind kostenlos, werbefrei, leicht verständlich und qualitätsgesichert. Sie können über die Website des ZQP als PDF heruntergeladen oder als gedruckte Broschüre bestellt werden.
Neben kompakten Basisinformationen und Tipps zu verschiedenen Themen rund um die Pflege bietet das ZQP auch fundierte Informationen zu speziellen Themen wie Gewalt in der Pflege, Pflegesicherheit und Sicherheitskultur sowie Prävention in der Pflege.
Informationen für Pflegepersonen
Rentenversicherung
Als pflegende Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge:
- Pflege an wenigstens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche
- Erwerbstätigkeit maximal 30 Stunden pro Woche
- Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Umgebung
Gern prüfen wir Ihre Ansprüche und beraten Sie. Sprechen Sie uns an.
Arbeitslosenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen wir für Sie Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ihre Ansprüche prüfen wir im Rahmen der möglichen Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
Unfallversicherung
Alle nicht erwerbsmäßig tätigen häuslichen Pflegepersonen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn) sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei bei den gemeindlichen Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich versichert. Dies gilt, wenn
- die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 (im Sinne des § 14 des Sozialgesetzbuches XI) hat,
- die Pflegetätigkeit mindestens 10 Stunden pro Woche auf mindestens zwei Tage verteilt erfolgt,
- die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig erfolgt
- und in häuslicher Umgebung gepflegt wird.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Unterlagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter:
Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen
Anträge und Formulare
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Wir stehen Ihnen mit persönlichen Ansprechpartnern und mit schneller, unbürokratischer Hilfe zur Seite.
Eine Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir sind von Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr telefonisch für Sie da.
Sie erreichen uns selbstverständlich auch per E-Mail: info@alte‑oldenburger.de