Krankenhaustagegeld
Sorgenfrei im Krankenhaus mit unserer Krankenhaustagegeldversicherung
Profitieren Sie von unseren Leistungen, wenn Sie sie am besten gebrauchen können – im Krankheitsfall. Damit Sie sich bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht noch zusätzlich Sorgen um das Finanzielle machen müssen, bietet die ALTE OLDENBURGER ein Krankenhaustagegeld an. So können laufende Kosten, wie z. B. gesetzliche Zuzahlungen, während eines stationären Aufenthalts gedeckt werden, und Sie können sich entspannt auf Ihre Genesung konzentrieren.
Sichern Sie Ihren Eigenanteil im Krankenhaus ab, so erhalten Sie jeden Tag in stationärer Behandlung das vereinbarte Tagegeld. Die Höhe des Tagessatzes können Sie – entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlicher Lebenssituation – selbst bestimmen. Gerne beraten wir Sie, welcher Betrag für Sie am sinnvollsten ist.
Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:
Wann bekomme ich ein Krankenhaustagegeld?
Das Krankenhaustagegeld wird ausgezahlt...
- ... bei jedem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt
- ... egal, ob Unfall, Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung
- ... bei stationärer Psychotherapie
- ... für jeden Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes, auch sonn- und feiertags
Das Krankenhaustagegeld wird nicht ausgezahlt...
- ... bei stationären Aufenthalten in Entzugskliniken
- ... bei stationären Kuraufenthalten und bei Reha-Maßnahmen
- ... für Begleitpersonen
Wofür kann das Krankenhaustagegeld verwendet werden?
Mit dem Krankenhaustagegeld haben Sie eine Sorge weniger, wenn Sie im Krankenhaus liegen. Das ist Ihr extra Budget für den Aufenthalt im Krankenhaus. Wofür Sie es verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Hier finden Sie einige Beispiele:
Zuzahlungen
Eigenanteil bei stationären Krankenhausaufenthalten (10 EUR je Tag, max. 28 Tage pro Jahr)
Kinderbetreuungskosten
Finanzielle Aufwendungen für die Betreuung der Kinder.
Fahrtkosten für Angehörige
Es können lange Anfahrtsstrecken für Angehörigen entstehen.
Haushaltshilfe
Wenn die Angehörigen eine Haushaltshilfe benötigen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus fallen z. B. gesetzliche Zuzahlungen an. Mit dem Krankenhaustagegeld können Sie sich Ihren Eigenanteil absichern. So erhalten Sie jeden Tag in stationärer Behandlung das vereinbarte Tagegeld. Die Höhe des Tagessatzes können Sie – entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlicher Lebenssituation – selbst bestimmen.
Die Krankenhaustagegeldversicherung greift, wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus befinden. Dann erhalten Sie für jeden Tag des Aufenthaltes ein Krankenhaustagegeld in der vertraglich vereinbarten Höhe. Im Gegensatz dazu sichern Sie sich mit einer Krankentagegeldversicherung bei einem Verdienstausfall durch längere Krankheit oder Unfall ein festgelegtes Tagegeld.
In jedem Fall kann die Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll sein, wenn bei einem stationären Aufenthalt zusätzliche Kosten anfallen.
Ja, für unsere Krankenhaustagegeldversicherung gelten bestimmte Wartezeiten. Ab dem Beginn der Versicherung müssen Sie in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten einhalten. Bei Entbindungen verlängert sich die Wartezeit auf acht Monate.
Ausnahme: Bei einem Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls, entfallen die Wartezeiten vollständig, sodass Sie sofortigen Anspruch auf die Leistungen Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung haben.
Die Höhe des Tagessatzes können Sie nach Ihrem persönlichen Sicherungsbedürfnis selbst bestimmen. Sie entscheiden wofür Sie das Krankenhaustagegeld verwenden und können zusätzliche Ausgaben decken. Gerne beraten wir Sie, welcher Betrag für Sie am sinnvollsten ist.
Die Auszahlung erfolgt zeitlich unbegrenzt, solange Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Ja. Ihr abgesichertes Krankenhaustagegeld erhalten Sie auch bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt wegen Schwangerschaft und Entbindung. Wichtig ist, dass Sie seit mindestens acht Monaten eine Krankenhaustagegeldversicherung abgesichert haben.
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