Vorsorge und Betreuungsrecht
Mit zunehmendem Alter wächst das Risiko, Entscheidungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr selbst treffen zu können. Auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Sie plötzlich nicht mehr handlungsfähig sind. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Wünsche in einer solchen Situation berücksichtigt werden, ist es ratsam, frühzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Wir empfehlen daher die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Das Bundesministerium der Justiz stellt umfassende Informationen zu den Themen Vorsorge und Betreuungsrecht bereit.
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