Optionstarif für angehende Beamte

Frühzeitig den Gesundheitszustand sichern und flexibel bleiben mit dem Optionstarif

Zu Beginn des Studiums oder während des Berufseinstiegs gibt es spannendere Themen als die Wahl der passenden Krankenversicherung. Der Optionstarif (OTB) für angehende Beamte hilft Ihnen dabei flexibel zu bleiben. Sie müssen sich heute noch nicht auf bestimmte Tarife festlegen, sondern sichern sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand ab. Durch den Abschluss des OTB für nur 1,50 EUR im Monat können Sie später in die Beihilfetarife Ihrer Wahl wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen.

 

Wer kann den Optionstarif für angehende Beamte abschließen?

Unser Optionstarif wurde speziell entwickelt für:

  • Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf)
  • Studenten und Absolventen von Hochschulen, deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn ist.

 

Tarifrechner der ALTE OLDENBURGER für den Optionstarif

 

Vorteile des OTB

  • keine erneute Gesundheitsprüfung bei Abschluss unserer Beihilfetarife
  • aktuellen Gesundheitszustand für nur 1,50 EUR im Monat sichern
  • später auftretende Krankheiten oder Unfallfolgen haben keine Auswirkungen auf den zukünftigen Versicherungsschutz
  • Sicherheit, in unsere leistungsstarken Beihilfetarife wechseln zu können
  • Flexibilität durch zwei Aktivierungszeitpunkte:
       1. Bei Verbeamtung auf Widerruf
       2. Bei Verbeamtung auf Probe

 

Frühzeitig Vorsorge treffen und entspannt in die Beihilfetarife wechseln

Nutzen Sie die Gelegenheit, frühzeitig Ihren Gesundheitszustand abzusichern und später einfach in die Beamtenanwärter- oder Beihilfetarife zu wechseln. Informieren Sie sich noch heute über unseren Optionstarif (OTB) für angehende Beamte  –  wir beraten Sie gern. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Weitere Details entnehmen Sie den Unterlagen:

Tarifdruckstück OTB

 

 

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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.