Krankentagegeld
Mit unserer Krankentagegeldversicherung finanziell abgesichert im Krankheitsfall
Niemand weiß, was morgen ist. Damit Sie im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind, bietet die ALTE OLDENBURGER für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte das Krankentagegeld. So müssen Sie auch bei krankheitsbedingtem Verdienstausfall Ihren gewohnten Lebensstandard nicht einschränken. Wenn plötzlich eine längere Krankheit oder ein Unfall das geregelte Leben durcheinander bringt, sollten nicht noch finanzielle Sorgen Sie zusätzlich belasten.
Für wen ist eine Absicherung wichtig?
- Selbstständige und Freiberufler erhalten kein Tagegeld und oft keine Lohnfortzahlung!
- Angestellte erhalten nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) Lohnfortzahlung zwar ein Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung, dieses beträgt allerdings nur 70 % des Bruttoeinkommens.
- Privat krankenversicherte Angestellte erhalten nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung kein Tagegeld!
Mit unseren flexiblen Tarifen können Sie in Ruhe gesund werden. Sie gleichen Einkommensausfälle aus und können weiterhin finanziellen Verpflichtungen nachkommen wie z.B. Lebenshaltung, Miete oder Darlehen. Unsere Krankentagegeldversicherung schließt die finanzielle Versorgungslücke. Sorgen Sie frühzeitig vor!
Unsere Leistungen im Überblick
Tarif KTO für gesetzlich versicherte Angestellte und Selbstständige/Freiberufler mit einer Karenzzeit von 6, 13, oder 26 Wochen
- Höhe des Tagegeldes ganz nach persönlichem Bedarf (in Abhängigkeit vom Einkommen)
- Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft und Entbindung
- Unbegrenzte Zahlung, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt – auch für Sonn- und Feiertage
- Regelmäßige Anpassung Ihres Krankentagegeldes entsprechend Ihrer Gehaltsentwicklung möglich
- Karenzzeit frei wählbar – Zahlung des vereinbarten Tagegeldes nach Ablauf der Karenzzeit: 6, 13 oder 26 Wochen, jedoch ist bei Angestellten auch eine individuelle Anpassung der Karenzzeiten an die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber möglich
Der Abschluss des Tarifs KTO als reine Zusatzversicherung ist nur für gesetzlich Versicherte möglich.
Tarif KTS für gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler mit einer Karenzzeit von 2, 3, 4 oder 6 Wochen
- Höhe des Tagegeldes ganz nach persönlichem Bedarf (in Abhängigkeit vom Einkommen)
- Leistungen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit/Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft und Entbindung
- Unbegrenzte Zahlung, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt – auch für Sonn- und Feiertage
- Regelmäßige Anpassung Ihres Krankentagegeldes entsprechend Ihrer Gehaltsentwicklung möglich
- Karenzzeit frei wählbar – Selbstständige und Freiberufler können die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes flexibel wählen: 2, 3, 4 oder 6 Wochen
Der Abschluss des Tarifs KTS als reine Zusatzversicherung ist nur für gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler möglich.
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.