Nachhaltige Kapitalanlage

Nachhaltige Kapitalanlage Alte Oldenburger

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Kapitalanlageentscheidungen

Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten.

Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich Nachhaltigkeitsaspekte. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie* gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten.

Durch die Definition von Ausschlusskriterien stellen wir sicher, dass wir nicht mehr in Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und eine gute Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen.

Um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen zu fördern und weiter einzufordern, nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Mit dieser treten wir auch außerhalb von Hauptversammlungen in Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen wie beispielsweise Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung und Arbeitsnormen.

Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, das Staaten weltweit hinsichtlich einer großen Anzahl an Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (kurz: ESG-Kriterien) bewertet und gewichtet. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt.

Durch unseren Nachhaltigkeitsansatz der Ausschlussliste, des Engagements sowie Scoringmodells beugen wir etwaigen negativen Einflüssen aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-)politischen Entwicklungen auf die Wertentwicklung unserer Kapitalanlagen vor.

Eine gezielte und explizite Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt jedoch derzeit noch nicht. Die hierfür erforderlichen Daten zur Identifizierung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht im ausreichenden Maße und in der gebotenen Qualität verfügbar. Dennoch möchten wir auch in diesem Themengebiet zeitnah erste Fortschritte erzielen und erarbeiten aktuell Lösungsansätze zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Verankerung von Nachhaltigkeit in der VGH

Um diesen selbstdefinierten Standards gerecht zu werden, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH-Verbundes sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet.

Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben. Über unsere Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informieren wir zudem jährlich in unserem CSR-Bericht , der sich an dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert.

Unser Geschäftsmodell

Unser Geschäftsmodell basiert auf den Grundsätzen der Fairness und Gegenseitigkeit.  Dabei setzen wir auf ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und sozialen Sinne.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

Unsere Vergütungsstruktur ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Dadurch stellen wir sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütung an unsere Mitarbeitenden ist ebenfalls unabhängig von der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Unternehmensanleihen und Aktien

Verwendung von Ausschlusskriterien

Ausschluss von Geschäftsaktivitäten (sog. Sector-based Screening)

Rüstung:

  • Produktion und Vertrieb geächteter Waffen (z.B. Streubomben, Landminen, Chemiewaffen)
  • Produktion und Vertrieb von Rüstungsgütern und sonstigen Waffensystemen

Energie:

  • Produktion und Vertrieb von Atomenergie
  • Produktion und Verarbeitung von Kohleenergie
  • Abbau von Ölsanden
  • Anwendung von Hochvolumen-Fracking

Ausschluss von Geschäftspraktiken (sog. Norm-based Screening)

Wesentliche Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte, u. a.:

  • Ausübung von Zwangs- oder Kinderarbeit
  • Diskriminierung
  • Verstöße gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Verstöße gegen Mindestarbeitsstandards
  • Gesundheitsschädigung
  • Bedrohung
  • Freiheitsberaubung

 Wesentliche Umweltverstöße, u. a. gegen:

  • Umweltrechte
  • Naturschutzgesetze
  • internationale Konventionen zum Schutz der Umwelt

Wesentliche Verstöße im Bereich Korruption und Bestechung, u. a.:

  • Annahme von Bestechungsgeldern
  • Bestechung Dritter

Staatsanleihen

  • Bewertung basiert auf externem Rating, bestehend aus einer Vielzahl von Kriterien, die die Bereiche Environmental, Social und Governance (ESG) abdecken.
  • Keine Investition unterhalb eines von uns bestimmten Mindest-Ratings.
  • Mindestens drei Viertel unserer Kapitalanlagen in Staatsanleihen haben ein Nachhaltigkeitsrating im oberen Bereich.
  • Der (marktwertgewichtete) Durchschnitt der Kapitalanlagen in der Assetklasse Staatsanleihen muss ebenfalls ein Rating aus dem oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings ergeben.

* Die im Konzern konsolidierten Unternehmen Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt verfolgen eine eigene, analoge, aber auf ihre spezifische Umsetzung der Kapitalanlagestrategie abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der nachhaltigen Kapitalanlage.