Informationen zum E‑Rezept und zur ePA
Digitalisierung im Gesundheitswesen – Wann kommen E‑Rezept und elektronische Patientenakte (ePA)?
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist mehr als die Abschaffung von Zetteln und Faxen. Es werden Standards geschaffen, Systeme miteinander vernetzt und isolierte Daten zusammengebracht. Das Ziel: Eine verbesserte Versorgung, mehr Transparenz und Komfort für die Versicherten.
Als derzeit bekannteste Anwendung gelten das E‑Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA).
Mit dem E‑Rezept wird der Weg zum Medikament digital. Zukünftig werden wir auch unseren Versicherten das E‑Rezept anbieten. Sie können dann medizinische Verordnungen über eine App empfangen und einlösen.
Die ePA bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten sicher und digital an einem Ort zu speichern und mit Ihren Ärzten zu teilen.
Wir schaffen derzeit die Grundlagen für die Einführung des E‑Rezepts und der ePA. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, sobald die Anwendungen für Sie verfügbar sind. Bis dahin entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Arztpraxen stellen weiterhin Privatrezepte auf Papier aus, die Sie wie gewohnt in der Apotheke einlösen können.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Das E-Rezept ersetzt den bisherigen Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Über die E-Rezept App können Sie Ihre Rezepte papierlos in der Apotheke einlösen.
Nein, derzeit können Sie als Voll- und Beihilfeversicherter der Alte Oldenburger das E-Rezept noch nicht nutzen. Wir müssen zunächst die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür schaffen.
- Rezepte sind jederzeit digital auf dem Smartphone abrufbar.
- Es ist kein mühsames abfotografieren oder scannen der Rezepte mehr notwendig.
- Folgerezepte können durch Ihre Arztpraxis digital übermittelt werden, wenn keine erneute ärztliche Untersuchung notwendig ist
- E-Rezepte können direkt online an die Apotheke übermittelt und bestellt werden.
- In der App behalten Sie den Überblick über alle Verordnungen.
Nein. In der Privaten Krankenversicherung ist die Nutzung des E-Rezepts freiwillig und ein optionales Angebot.
Versicherte können in Arztpraxen weiterhin einen Papier-Ausdruck erhalten und in der Apotheke einlösen.
Nein. Die „Card für Privatversicherte“ sieht diese Funktion nicht vor. Zukünftig werden wir Ihnen eine bequeme digitale Lösung auf Ihrem Smartphone anbieten, mit der Sie das E-Rezept nutzen können.
Ja. Die E-Rezepte werden bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert.
Die ePA ist eine elektronische Patientenakte, die Sie auf Ihrem Smartphone in einer App führen können. Die ePA verbindet Versicherte mit Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Anstatt einer Sammlung von losen Blättern zu Hause oder einzelnen Befunden in den verschiedenen Praxen ermöglicht die ePA einen einfachen Austausch zwischen Patienten und Ärzten.
Nein. Die Nutzung der ePA ist für privat Versicherte freiwillig.
Aktuell bieten wir unseren Versicherten noch keine ePA an. Sie brauchen also auch nicht gegen die ePA widersprechen. Sobald wir die ePA unseren Versicherten anbieten, werden wir Sie hierüber und über Ihre Widerspruchsrechte informieren.