AOK-Privat Zahnersatz
Hochwertiger Zahnersatz und optimale Zahnversorgung
Nicht alle zahnmedizinischen Kosten werden von der AOK Niedersachsen übernommen. Häufig ergeben sich Zusatzkosten, die von Ihnen selbst zu tragen sind. Um sich vor diesen finanziellen Belastungen zu schützen, bietet sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung an.
Insbesondere bei Zahnersatzleistungen werden lediglich festgelegte Zuschüsse gewährt, die oftmals nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken. Für Sie als Versicherter bedeutet das, dass Sie trotz des bestehenden Versicherungsschutzes über die gesetzliche Krankenkasse erhebliche Kosten selbst tragen müssen. Mit einer ergänzenden Zahnzusatzversicherung können Sie entstehende Zusatzkosten reduzieren. Auf diese Weise minimieren Sie Ihren Eigenanteil und sichern sich eine optimale Zahnversorgung.
Zuschuss für Zahnersatz
- zusammen mit der Vorleistung der AOK Niedersachsen und/oder anderer Kostenträger werden bis zu 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, z. B. für
- Zahnkronen, Veneers und Onlays
- Brücken und Prothesen
- provisorische und langzeitprovisorische Versorgung
- Implantate inkl. knochenaufbauender Maßnahmen
- funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen
- im Zusammenhang stehende Vor-/Nachbehandlungen (z. B. Anästhesieleistungen/Röntgendiagnostik)
- bei Inanspruchnahme der kassenärztlichen Regelversorgung werden die anfallenden Kosten sogar zu 100 % übernommen
Zuschuss für Aufbissbehelfe und Schienen
- zusammen mit der Vorleistung der AOK Niedersachsen und/oder anderer Kostenträger werden bis zu 80 % des Rechnungsbetrages erstattet, z. B. für Knirscherschienen
Zuschuss für Inlays und Einlagefüllungen
- zusammen mit der Vorleistung der AOK Niedersachsen und/oder anderer Kostenträger werden bis zu 80 % des Rechnungsbetrages erstattet
Zuschuss für professionelle Zahnreinigung
- Übernahme von bis zu 50,00 EUR je Kalenderjahr
Die vollständigen Vertragsinhalte und Leistungsvoraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I - III) innerhalb der AOK-Privat-Broschüre:
Leistungsbeispiele AOK-Privat Zahnersatz
Rechnungsbetrag |
Anteil AOK mit 75 % |
Erstattungsbetrag | verbleibender Eigenanteil | |
---|---|---|---|---|
Krone | 750,00 EUR | 368,18 EUR | 231,82 EUR | 150,00 EUR |
Inlay/ Einlagefüllung |
650,00 EUR | 120,00 EUR | 400,00 EUR | 130,00 EUR |
Implantat | 3.500,00 EUR | 647,18 EUR | 2.152,82 EUR | 700,00 EUR |
1. Kalenderjahr |
1.-2. Kalenderjahr (insgesamt) |
1.-3. Kalenderjahr (insgesamt) |
1.-4. Kalenderjahr (insgesamt) |
|
Erstattungsbegrenzung in den ersten Jahren1 |
800,00 EUR | 1.200,00 EUR | 1.600,00 EUR | 3.200,00 EUR |
1 Die volle tarifliche Leistung ohne Summenbegrenzung erfolgt ab dem 5. Kalenderjahr. Für Unfälle, die nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind, gilt keine Erstattungsbegrenzung.
Sie können diesen Tarif auch mit dem Tarif AOK-Privat Zahnerhalt kombinieren, sodass Sie im Leistungfall rundum versorgt sind – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf.
Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser AOK-Privat-Team der ALTE OLDENBURGER ist für Sie da.
Tel.: 04441 905-280
E-Mail: AOK-Privat@alte-oldenburger.de
Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer AOK vor Ort.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.