AOK-Privat Pflege

Für den Fall der Fälle bestens vorgesorgt

 

Pflege? Vorsorge? An morgen denken? In jungen Jahren scheint das Thema noch weit weg zu sein. Dabei ist niemand vor Krankheiten oder Unfällen geschützt. Menschen können schon früh im Leben auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Und je älter man wird, desto mehr wächst das persönliche Risiko, pflegebedürftig zu werden.

Kosten, die dann im Fall der Fälle auf die Betroffenen zukommen, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur zu einem Teil. Der Rest muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Das kann teuer werden!

Zwei Tarife, eine Sorge weniger
Mit den Tarifen Pflege Bahr und PflegeSchutz reduzieren Sie Ihren Eigenanteil an den Pflegekosten!

Sie haben bisher noch nicht über eine Pflegezusatzversicherung nachgedacht? Das könnte teuer werden – so viel kann der Pflegefall im Monat kosten:

Beispiel Pflegekosten

Pflege Bahr

Gut abgesichert – staatlich gefördert

 

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Kosten der Grundversorgung übernimmt, ist es sinnvoll, eigenverantwortlich für den Pflegefall vorzusorgen. Das zentrale Anliegen der staatlichen Förderung der Pflegevorsorge ist demnach die Stärkung der Eigenverantwortung.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2013 die staatlich geförderte, ergänzende Pflegezusatzversicherung, den Tarif Pflege Bahr eingeführt. Schon mit niedrigen Beiträgen können Sie Ihr finanzielles Risiko gegen Pflegebedürftigkeit absichern und werden mit einer staatlichen Zulage in Höhe von 60,00 EUR pro Jahr unterstützt.

Unsere Leistungen und Beiträge im Überblick
  • ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in allen Pflegegraden
  • 5,00 EUR staatliche Förderung im Monat (60,00 EUR Zuschuss im Jahr)
  • Zahlung des vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall:
Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 4 40 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 3 30 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 2 20 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 1 10 % des vereinbarten Tagessatzes
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • 5 Jahre Wartezeit (sofortiger Leistungsanspruch bei Unfall)
  • ab einem Alter von 18 Jahren

Die vollständigen Vertragsinhalte und Leistungsvoraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

MB/GEPV 2022

Beitrags- und Leistungsübersicht Tarif Pflege Bahr

Im Falle eines höherwertigen Versicherungsschutzes können die Tarife Pflege Bahr und PflegeSchutz kombiniert werden.

PflegeSchutz

Pflegetagegeld – flexible Absicherung mit zusätzlichen Leistungen

 

Wünschen Sie einen höherwertigen Versicherungsschutz, haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen mit dem Tarif PflegeSchutz zu erweitern. In diesem Tarif kann die Tagegeldhöhe für jeden Pflegegrad flexibel und individuell von Ihnen festgelegt werden.

Unsere Leistungen und Beiträge im Überblick
  • Zahlung eines vereinbarten Pflegetagegeldes, solange die Pflegebedürftigkeit besteht
  • die Tagegeldhöhe kann flexibel und individuell für alle Pflegegrade festgelegt werden
  • Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
  • tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
  • keine Wartezeiten
  • umfassendes Angebot an Service- und Assistanceleistungen (z. B. Vermittlung von Pflegeheimplätzen)
  • spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Abschluss einer Anwartschaft möglich (Anwartschaftsversicherung für die Pflegegrade 1 bis 4; eine Umstellung ist von 30 bis 65 Jahren alle fünf Jahre möglich, sofern man nicht bereits pflegebedürftig ist)

Die vollständigen Vertragsinhalte und Leistungsvoraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen :

Tarif PflegeSchutz

MB/EPV 2017

Beitragsübersicht Tarif PflegeSchutz

Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser AOK-Privat-Team der ALTE OLDENBURGER ist für Sie da.

Tel.: 04441 905-280
E-Mail: AOK-Privat@alte-oldenburger.de

 

 

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.