AOK-Privat Kids
(AOK-Privat Kids besteht aus den Tarifen AOK-Privat ambulant plus, K 50 K und K/S)
Das Beste für Ihr Kind
Mit AOK-Privat Kids bieten wir Ihnen einen Rundumschutz für Ihr Kind. Von der privatärztlichen Versorgung im Krankenhaus bis hin zur Auslandsreisekrankenversicherung.
AOK-Privat Kids steht exklusiv AOK-versicherten Kindern zur Verfügung und liegt für Kinder bis 14 Jahre bei einem Monatsbeitrag von 8,76 EUR.
Mit der privaten Zusatzabsicherung dieses Paketes werden Ihrem Kind zahlreiche Sonderleistungen – wie zum Beispiel eine komfortable Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer sowie Chefarzt-Behandlung bei Krankenhausaufenthalt oder Zuschüsse für Naturheilverfahren gewährt.
Zuschuss bei Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen
- Übernahme von bis zu 75 % Ihrer Ausgaben je Sehhilfe
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr max. 75,00 EUR auch ohne Veränderung der Sehkraft
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr max. 150,00 EUR jedoch nur bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien
Zuschuss bei zahnärztlichen Heilbehandlungen/Prophylaxe1
- Übernahme aller zahnärztlichen Leistungen von bis zu 30 %, z. B. Zahnersatz (Kinderkronen), Kunststoff-Füllungen, Kieferorthopädie
- Übernahme von bis zu 30 % der Ausgaben für professionelle Zahnreinigung/Prophylaxe
Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenversicherungsschutz bei Urlaubsreisen ins Ausland (bis zu 6 Wochen)
- Kostenübernahme für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen im Ausland
- ggf. Kostenübernahme für den Rücktransport nach Hause
Bestmögliche Versorgung im Krankenhaus
- komfortable Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer
- Behandlung Ihres Kindes durch den Arzt Ihrer Wahl, z. B. durch den Chefarzt oder einen Spezialisten
- auch im Rahmen vor- und nachstationärer Behandlung
- Kostenübernahme auch über den Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
- freie Wahl des Krankenhauses
- Übernahme der Mehrkosten für Sonderverpflegung sowie Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss
- sofern Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen werden, erhalten Sie täglich ein Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung
Zuschuss für Naturheilverfahren
- Übernahme von bis zu 75 % Ihrer Behandlungs- und Arzneimittelkosten (max. 500,00 EUR pro Jahr) bei Leistungen von Heilpraktikern, Ärzten für Naturheilverfahren bzw. Homöopathie sowie anthroposophischen Ärzten
1 Bitte beachten Sie: Die Leistungen dürfen in Verbindung mit der Vorleistung der AOK 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
Die vollständigen Vertragsinhalte und Leistungsvoraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I - III) innerhalb der Broschüre AOK-Privat Kids:
Sie haben Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser AOK-Privat-Team der ALTE OLDENBURGER ist für Sie da.
Tel.: 04441 905-280
E-Mail: AOK-Privat@alte-oldenburger.de
Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer AOK vor Ort.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.