AOK-Privat ZahnPro
Zusatzversicherung für Zahnersatz
AOK-Privat ZahnPro verdoppelt den einfachen Festzuschuss der AOK Niedersachsen beim Zahnersatz.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle bei Vertragsabschluss vorhandenen Zähne, für die erstmals während des Versicherungsschutzes medizinisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen angeraten/durchgeführt werden und sofern für diese Maßnahmen ein von der AOK Niedersachsen anerkannter Leistungsanspruch besteht.
Zusammen mit der Vorleistung der AOK Niedersachsen und anderweitigen Versicherungsleistungen (Erstattungen Dritter) erhalten Sie maximal 100% des Rechnungsbetrages ersetzt.
Gestaffelte Erstattungsbeträge in den ersten drei Versicherungsjahren
Für die tariflichen Leistungen bestehen in den ersten drei Versicherungsjahren Leistungsbegrenzungen. Die Gesamterstattung je versicherter Person beträgt im
- 1. Versicherungsjahr maximal 250,- EUR
- 2. Versicherungsjahr maximal 500,- EUR
- 3. Versicherungsjahr maximal 750,- EUR
Mit Ablauf des 3. Versicherungsjahres entfallen diese summenmäßigen Begrenzungen.
Erhöhung der Leistungen bei langer Vertragslaufzeit
Zusätzlich zum einfachen Festzuschuss erhalten Sie nach Vollendung einer 6-jährigen Vertragslaufzeit prozentuale Erhöhungen der Leistungen:
- ab dem 7. Versicherungsjahr 5 % des Leistungsbetrages
- ab dem 10. Versicherungsjahr 10 % des Leistungsbetrages
- ab dem 13. Versicherungsjahr 20 % des Leistungsbetrages
PDF-Download AOK-Privat ZahnPro – Allgemeine Versicherungsbedingungen und Informationen
Angebotsrechner

