AOK-Privat ambulant plus
Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je Sehhilfe zu 75% ersetzt, höchstens jedoch
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 75 EUR
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 150 EUR,
jedoch nur bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Zahnärztliche Leistungen einschließlich Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 30% des Rechnungsbetrages ersetzt, zusammen mit der Vorleistung der AOK Niedersachsen insgesamt jedoch nicht mehr als 90%.
Naturheilverfahren
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Leistungen eines Heilpraktikers, eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" bzw. "Arzt für Homöopathie" oder eines anthroposophischen Arztes und von ihm verordnete Arzneimittel werden zu 75% ersetzt, höchstens jedoch 500 EUR je Kalenderjahr.
Auslandsreisekrankenversicherung
Bei Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen besteht Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung auf Urlaubs- und Geschäftsreisen im Ausland sowie den Rücktransport nach Hause.
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