AOK-Privat ambulant basis
Sehhilfen einschließlich Brillenfassungen
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je Sehhilfe zu 75% ersetzt, höchstens jedoch
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 75 EUR
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 150 EUR,
jedoch nur bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Zahnärztliche Heilbehandlung: Einlagefüllungen in metallischer Ausführung, Zahnkronen, Zahnersatz
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 20% des Rechnungsbetrages ersetzt. Keine Erstattung implantologischer Leistungen und implantatgetragenem Zahnersatz.
Auslandsreisekrankenversicherung
Bei Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen besteht Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung auf Urlaubs- und Geschäftsreisen im Ausland sowie den Rücktransport nach Hause.
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