Zusatzversicherung Krankentagegeld
Wenn plötzlich eine längere Krankheit oder ein Unfall das geregelte Leben durcheinander bringt, sollten nicht noch finanzielle Sorgen Sie zusätzlich belasten. So müssen Selbständige und Freiberufler vom ersten Krankheitstag an mit Verdienstausfall rechnen. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer endet die gesetzliche Lohnfortzahlung nach 6 Wochen. Gesetzlich Versicherte erhalten nur 70 % des Bruttoeinkommens. Eine Krankentagegeldversicherung schließt die Versorgungslücke. Deshalb sorgen auch Sie frühzeitig vor.
Krankentagegeld für Angestellte (in Verbindung mit einer Vollversicherung bei der ALTE OLDENBURGER)
- Tagessatz nach persönlichem Bedarf
- Leistungen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit / Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft und Entbindung
- Regelmäßige Anpassung Ihres Krankentagegeldes entsprechend Ihrer Gehaltsentwicklung möglich
- Anspruch auf Zahlung nach 6, 13 oder 26 Wochen, jedoch ist auch eine individuelle Anpassung der Karenzzeiten an die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber möglich
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AVB für die Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeld für Selbständige und freiberuflich Tätige
- Tagessatz nach persönlichem Bedarf
- Leistungen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit / Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft und Entbindung
- Regelmäßige Anpassung Ihres Krankentagegeldes entsprechend Ihrer Gehaltsentwicklung möglich
- Anspruch auf Zahlung nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen
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AVB für die Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeld für Selbständige und Arbeitnehmer - auch als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Tagessatz nach persönlichem Bedarf
- Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft und Entbindung
- Regelmäßige Anpassung Ihres Krankentagegeldes entsprechend Ihrer Gehaltsentwicklung möglich
- Anspruch auf Zahlung nach 6, 13 oder 26 Wochen, jedoch ist auch eine individuelle Anpassung der Karenzzeiten an die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber möglich