Ein Versicherter - zwei Einkommen - ALTE OLDENBURGER |
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Ein Versicherter - zwei Einkommen
Bezieht ein GKV-Mitglied zwei Arbeitseinkommen, werden diese beiden Einkommen addiert, wenn sie
aus unselbstständigen Tätigkeiten stammen. Hierdurch könnte die JAEG überschritten werden und eine
freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entstehen.
Stammen die Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen und zum anderen aus einer
unselbstständigen Tätigkeit, so wird von der GKV nur das Arbeitseinkommen aus der unselbstständigen
Tätigkeit berücksichtigt. Die selbstständige Tätigkeit bleibt sozialversicherungsfrei.
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