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Ein Versicherter - zwei Einkommen - ALTE OLDENBURGER

 

Ein Versicherter - zwei Einkommen

Bezieht ein GKV-Mitglied zwei Arbeitseinkommen, werden diese beiden Einkommen addiert, wenn sie aus unselbstständigen Tätigkeiten stammen. Hierdurch könnte die JAEG überschritten werden und eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entstehen.

Stammen die Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen und zum anderen aus einer unselbstständigen Tätigkeit, so wird von der GKV nur das Arbeitseinkommen aus der unselbstständigen Tätigkeit berücksichtigt. Die selbstständige Tätigkeit bleibt sozialversicherungsfrei.

 

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