ALTE OLDENBURGER - Partner fürs Leben
logo_aob_vam logo_aob_vam
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Tarife Kundenservice Maklerservice Unternehmen

  • Maklerservice
  • Download-Center
  • Frage-Antwort
    • Versicherungspflicht / -befreiung
    • Versicherungsfreiheit in der KV/ Freiwillig Versicherte/ Kündigungsmöglichkeiten
    • Arbeitgeberzuschuss
    • Ein Versicherter - zwei Einkommen
    • Mutterschutz
    • Elternzeit und Elterngeld
    • Kinder versichern
    • Krankenversicherung der Rentner (KVdR), Pensionäre
    • Arbeitslosigkeit
    • Studienzeit
    • Scheidung
    • Reha-Maßnahmen und Rekonvaleszenz
    • Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosen- / RV-Beiträge
  • Antragsablauf
  • Die Annahme
  • Newsletter
  • Orga & Vertrieb
  • Beihilfe
  • Beitragsverläufe
  • Angebotsprogramm
  • Beratungshilfen
  • Links

Versicherungspflicht /-befreiung - ALTE OLDENBURGER

 

Versicherungspflicht /-befreiung

Generelle Versicherungspflicht

  • Arbeiter und Angestellte mit Einkommen unter Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
  • Auszubildende
  • Arbeitslose mit Leistungsbezug
  • Seeleute
  • In Bergbaubetrieben Tätige

 

Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit

Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen, sie wirkt von Beginn an und endet mit Erlöschen des Status. Sie kann nicht widerrufen werden!

  • Arbeiter und Angestellte, die durch die Erhöhung der JAEG wieder versicherungspflichtig werden (Keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV mehr gegeben!)
  • Nicht Vollerwerbstätige während ihres Erziehungsurlaubes
  • Teilarbeitszeit-Beschäftigte (5 Jahre Vorvers.zeit und max. hältige Wochenarbeitszeit)
  • Studenten
  • Künstler und Publizisten (Sonderregelung)
  • Landwirte, wenn der Wirtschaftswert des Unternehmens einen gewissen Betrag übersteigt
  • Rehabilitanden
  • Behinderte, die in Heimen oder Einrichtungen tätig sind

 

Versicherungsfreiheit

  • Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen 1 Jahr über JAEG liegt
  • Rentner, die während der 2. Hälfte ihres Erwerbslebens weniger als 9/10 in der GKV pflichtversichert waren
  • Kinder und Ehegatten, deren Anspruch auf Familienversicherung entfällt
  • Beamte und sonstige Beschäftigte, die Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Personen mit geringfügiger Beschäftigung (400 Euro)

 

Rückkehrmöglichkeiten aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

  • Arbeiter und Angestellte, die durch die Erhöhung der JAEG wieder versicherungspflichtig werden
  • (wird die JAEG im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten, endet die Versicherungsfreiheit nach § 6, 1 Nr. 1 SGB V unmittelbar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres
  • Arbeiter und Angestellte, die durch einen neuen Arbeitsplatz wieder unter die JAEG fallen
  • Selbstständige, die durch eine Anstellung unterhalb der JAEG verdienen
  • Selbstständige oder Angestellte, die ihre Arbeit vollständig aufgeben und dadurch in die Familienversicherung des Ehegatten oder der Eltern zurückfallen
  • Angestellte, die arbeitslos werden (mit Wirkung des Bewilligungsbescheides des Arbeitsamtes)
  • Selbstständige, falls Beiträge zur Arbeitslosenvers. bezahlt wurden und Arbeitslosengeld bezogen wird


Die genannten Rückkehrmöglichkeiten sind für über 55-Jährige, die in den vergangenen 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren, versperrt

 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum

Angebotsrechner

In Tests ganz vorn
 

mehr


Gesundheitsportal

Aktuelles aus Wissenschaft und Forschung - kostenlos und rund um die Uhr.

mehr


Ratgeber

Kundenorientierte Informationen und Services rund um das Thema Gesundheit.

mehr