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Scheidung - ALTE OLDENBURGER

 

Scheidung

Fall

Nach der Scheidung
  • Frau und Kinder sind in der GKV des Mannes familienversichert
  • Frau verfügt auch nach der Scheidung über kein eigenes Einkommen

Frau müsste sich freiwillig in der GKV versichern; falls Leistungen vom Sozialamt gezahlt werden, übernähme das Sozialamt auch die Beiträge zur GKV; Kinder wären, egal bei wem sie lebten und versichert wären, kostenlos familienversichert.

  • Frau mit eigenem Einkommen (unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze), also pflichtversichert
  • Kinder sind beim Vater in der GKV versichert
Kinder könnten sowohl beim Vater als auch bei der Mutter in der GKV kostenlos familienversichert werden.
  • Vater verdient oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist privat versichert
  • Frau ist nicht berufstätig und freiwillig gesetzlich versichert
  • Kinder ebenfalls mit eigenem Beitrag freiwillig gesetzlich versichert.
Frau bliebe weiterhin gesetzlich versichert; Kinder könnten nun bei ihr beitragsfrei familienversichert werden, egal ob sie weiterhin nicht arbeiten oder als Angestellte unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen würde; der Vater müsste die Kinder mit eigenem Beitrag privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
  • Vater verdient oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist privat versichert
  • Kinder sind deshalb auch privat versichert
  • Frau ist berufstätig und pflichtversichert.
Frau bliebe berufstätig und pflichtversichert; die Kinder könnten bei ihr kostenlos familienversichert werden; Vater müsste die Kinder mit eigenem Beitrag privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
  • Vater ist selbständig und privat versichert
  • Frau hat kein Einkommen und ist privat versichert
  • Kinder sind auch privat versichert
Frau und Kinder blieben privat versichert, wenn die Frau keine Berufstätigkeit aufnähme. Bei Minimalunterhalt würde das Sozialamt die Übernahme der Prämien bzw. die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV prüfen; Kinder wären dann beitragsfrei familienversichert bei der Frau; Fehlten Vorversicherungszeiten in der GKV, so wäre dort keine Mitgliedschaft möglich. Frau würde arbeiten und pflichtversichert sein, so wären die Kinder ebenso beitragsfrei familienversichert; Vater müsste die Kinder mit eigenem Beitrag privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
 

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