Scheidung - ALTE OLDENBURGER |
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Scheidung
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Fall |
Nach der Scheidung |
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Frau müsste sich freiwillig in der GKV versichern; falls Leistungen vom Sozialamt gezahlt werden, übernähme das Sozialamt auch die Beiträge zur GKV; Kinder wären, egal bei wem sie lebten und versichert wären, kostenlos familienversichert. |
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Kinder könnten sowohl beim Vater als auch bei der Mutter in der GKV kostenlos familienversichert werden. |
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Frau bliebe weiterhin gesetzlich versichert; Kinder könnten nun bei ihr beitragsfrei familienversichert werden, egal ob sie weiterhin nicht arbeiten oder als Angestellte unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen würde; der Vater müsste die Kinder mit eigenem Beitrag privat oder freiwillig gesetzlich versichern. |
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Frau bliebe berufstätig und pflichtversichert; die Kinder könnten bei ihr kostenlos familienversichert werden; Vater müsste die Kinder mit eigenem Beitrag privat oder freiwillig gesetzlich versichern. |
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Frau und Kinder blieben privat versichert, wenn die Frau keine Berufstätigkeit aufnähme. Bei Minimalunterhalt würde das Sozialamt die Übernahme der Prämien bzw. die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV prüfen; Kinder wären dann beitragsfrei familienversichert bei der Frau; Fehlten Vorversicherungszeiten in der GKV, so wäre dort keine Mitgliedschaft möglich. Frau würde arbeiten und pflichtversichert sein, so wären die Kinder ebenso beitragsfrei familienversichert; Vater müsste die Kinder mit eigenem Beitrag privat oder freiwillig gesetzlich versichern. |
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