Mutterschutz - ALTE OLDENBURGER |
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Mutterschutz
Nach dem Mutterschutzgesetz besteht für die werdende Mutter 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der
Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten jeweils 12 Wochen) ein Beschäftigungsverbot. Während
dieser Zeit erhält sie von der GKV ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld bis zu 13 Euro (390
Euro/mtl.); den Rest bis zur vollen Höhe des Nettoverdienstes zahlt der Arbeitgeber.
Privat krankenversicherte Mütter können auf Antrag beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges
Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro beantragen. Desweiteren erhalten sie vom Tage der Geburt an
ein Erziehungsgeld (zu beantragen bei den Städten, Gemeinden und Versorgungsämtern).
Zusätzlich stehen werdende Mütter während der gesamten Schwangerschaft und bis zum Ablauf von
4 Monaten nach der Entbindung unter besonderem Kündigungsschutz.
Das Mutterschaftsgeld wird beantragt beim:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
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