Kinder versichern - ALTE OLDENBURGER |
||
Kinder versichern
Kinder sind grundsätzlich beim besserverdienenden Elternteil zu versichern. Ist dieser privat krankenversichert und eine PKV für die Kinder nicht erwünscht oder möglich, so kann das Kind auch als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden. Voraussetzung hierfür
- die letzten 12 Monate durchgehend GKV-Mitglied oder
- in den letzten 5 Jahren 24 Monate GKV-Mitgliedschaft.
Nach Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht muß innerhalb von 3 Monaten
ein Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gestellt werden.
Kinder sind im Rahmen der Familienhilfe beitragsfrei versichert, wenn der Besserverdienende
in der GKV versichert ist, z. B. als freiwilliges Mitglied. Ist ein Elternteil als Selbstständiger
PKV-versichert und mit seinem Arbeitseinkommen unterhalb der JAEG, so kann das Kind im Rahmen der
Familienhilfe beim GKV-versicherten Ehegatten beitragsfrei versichert werden.
Angebotsrechner

