Arbeitslosigkeit - ALTE OLDENBURGER |
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Arbeitslosigkeit
Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
Als Bezieher von Arbeitslosengeld (Bewilligungsbescheid) wird man automatisch in der
gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Der privat krankenversicherte (PKV) Arbeitslose, der in den letzten 5 Jahren vor dem
Leistungsbezug nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war, hat allerdings
die Alternative auch während der Arbeitslosigkeit sich voll privat zu versichern. Hat er diese Zeit
noch nicht erfüllt, so wird er GKV-pflichtig.
Sobald die Befreiung von der GKV bestätigt worden ist, übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit
durch Zahlung unmittelbar an das PKV-Unternehmen sowohl den Beitrag zur PKV als auch zur privaten
Pflegepflichtversicherung (PPV) bis zu der Höhe, wie er auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der
GKV oder in der sozialen Pflegeversicherung anfallen würde. Daher ist es sinnvoll, bei Erfüllung
der o. g. 5 Jahre weiterhin PKV- und PPV-versichert zu bleiben.
Sollte es doch zum Eintritt der Pflichtversicherung kommen, so ist es dem Versicherungsnehmer
freigestellt, ob er seinen PKV-Vertrag in eine ruhende Mitgliedschaft mit Anwartschaft in der
privaten Pflegepflichtversicherung (max. 36 Monate möglich) oder nach dieser Zeit in eine
PKV-Anwartschaft mit Pflegeversicherungs-Anwartschaft (bei der Alte Oldenburger KV ist nur die
große Anwartschaft, die das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand sichert, möglich!) umwandelt.
Mit dem Ende der Arbeitslosigkeit entfiele die ruhende Mitgliedschaft bzw. Anwartschaft.
Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld
Für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, besteht die Möglichkeit, nicht
in der GKV pflichtversichert zu werden, nämlich dann, wenn man die Vorversicherungszeiten nicht
erfüllt.
Diese gelten als nicht erfüllt, wenn in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens 24 Monate
oder in den vergangenen 12 Monaten nicht durchgehend die GKV-Mitgliedschaft bestand. Somit müßte
sich derjenige entweder als Freiwilliger gesetzlich krankenversichern oder in der privaten
Krankenversicherung bleiben bzw. den privaten Krankenvollversicherungsschutz abschließen.
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