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Arbeitslosigkeit - ALTE OLDENBURGER

 

Arbeitslosigkeit

Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld

Als Bezieher von Arbeitslosengeld (Bewilligungsbescheid) wird man automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Der privat krankenversicherte (PKV) Arbeitslose, der  in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsbezug nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war, hat allerdings die Alternative auch während der Arbeitslosigkeit sich voll privat zu versichern. Hat er diese Zeit noch nicht erfüllt, so wird er GKV-pflichtig.

Sobald die Befreiung von der GKV bestätigt worden ist, übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit durch Zahlung unmittelbar an das PKV-Unternehmen sowohl den Beitrag zur PKV als auch zur privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) bis zu der Höhe, wie er auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV oder in der sozialen Pflegeversicherung anfallen würde. Daher ist es sinnvoll, bei Erfüllung der o. g. 5 Jahre weiterhin PKV- und PPV-versichert zu bleiben.

Sollte es doch zum Eintritt der Pflichtversicherung kommen, so ist es dem Versicherungsnehmer freigestellt, ob er seinen PKV-Vertrag in eine ruhende Mitgliedschaft mit Anwartschaft in der privaten Pflegepflichtversicherung (max. 36 Monate möglich) oder nach dieser Zeit in eine PKV-Anwartschaft mit Pflegeversicherungs-Anwartschaft (bei der Alte Oldenburger KV ist nur die große Anwartschaft, die das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand sichert, möglich!) umwandelt. Mit dem Ende der Arbeitslosigkeit entfiele die ruhende Mitgliedschaft bzw. Anwartschaft.


Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld

Für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, besteht die Möglichkeit, nicht in der GKV pflichtversichert zu werden, nämlich dann, wenn man die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt.

Diese gelten als nicht erfüllt, wenn in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens 24 Monate oder in den vergangenen 12 Monaten nicht durchgehend die GKV-Mitgliedschaft bestand. Somit müßte sich derjenige entweder als Freiwilliger gesetzlich krankenversichern oder in der privaten Krankenversicherung bleiben bzw. den privaten Krankenvollversicherungsschutz abschließen.

 

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