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Beihilfe - ALTE OLDENBURGER

 

Beihilferegelungen des Bundes und der Bundesländer

Bundesbeihilferegelung

  • Die Bundesbeihilfe besagt, dass der Beihilfeberechtigte selbst 50% Beihilfe für den ambulanten, zahnärztlichen und stätionären Bereich erhält.
  • Der nicht berufstätige Ehepartner (bzw. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit unter 17.000 Euro) ist zu 70% beihilfefähig.
  • Kinder sind zu 80% beihilfefähig bis längstens zum 27. Lebensjahr.
  • Wenn der Beihilfeberechtigte zwei oder mehr Kinder hat, so steigt sein Bemessungssatz von 50% auf 70% an. Diesen Satz erhält er auch als Versorgungsempfänger (Pensionär).

Länderbeihilfe (Zweibettzimmer-Anspruch)

Folgende Länder erstatten das Zweibettzimmer:

  • Baden-Württemberg*
  • Bayern
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz*
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen


Einschränkungen / Selbstbeteiligungen gibt es in Nordrhein-Westfalen. NRW sieht seit dem 01.01.1999 eine SB bei Chefarztbehandlung (10,00 Euro) und bei der Unterbringung im Zweibettzimmer (15,00 Euro) vor. Diese gilt für max. 30 Tage/Kalenderjahr.

Bayern sieht seit dem 01.07.2003 eine SB bei Chefarztbehandlung (25 Euro) und bei der Unterbringung im Zweibettzimmer (14,50 Euro) vor. Auch diese gilt für max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

* Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Wahlleistungen (Zweibettzimmer / Chefarzt) zum 1. April 2004 gestrichen. Wer auf die Wahlleistungen nicht verzichten will, dem werden gegen 13,00 Euro Besoldungseinzug die Wahlleistungen auch weiterhin gewährt.


Länderbeihilfe (Mehrbettzimmer-Anspruch)

Folgende Länder erstatten das Mehrbettzimmer:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Schleswig Holstein

In den Ländern Bremen* und Hessen gelten abweichende Beihilfesätze (siehe nachfolgende Tabelle).


Ambulant / Zahn

Stationär*

Ledig ohne Kind 50 % 65 %
Verheiratet 55 % 70 %
- mit einem Kind 60 % 75 %
- mit zwei Kindern 65 % 80 %
- mit drei Kindern 70 % 85 %

* Bremen gewährt im stationären Bereich die gleichen Prozentsätze wie im ambulanten und zahnärztlichen Bereich.

Ferner ist zu berücksichtigen, daß Bremen das Mehrbettzimmer und Hessen das Zweibettzimmer erstattet.


Rechtsreferendare

In Sachsen und Thüringen erhalten Rechtsreferendare noch die Beihilfe.

 

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