Beihilfe - ALTE OLDENBURGER |
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Beihilferegelungen des Bundes und der Bundesländer
Bundesbeihilferegelung
- Die Bundesbeihilfe besagt, dass der Beihilfeberechtigte selbst 50% Beihilfe für den ambulanten, zahnärztlichen und stätionären Bereich erhält.
- Der nicht berufstätige Ehepartner (bzw. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit unter 17.000 Euro) ist zu 70% beihilfefähig.
- Kinder sind zu 80% beihilfefähig bis längstens zum 27. Lebensjahr.
- Wenn der Beihilfeberechtigte zwei oder mehr Kinder hat, so steigt sein Bemessungssatz von 50% auf 70% an. Diesen Satz erhält er auch als Versorgungsempfänger (Pensionär).
Länderbeihilfe (Zweibettzimmer-Anspruch)
Folgende Länder erstatten das Zweibettzimmer:
- Baden-Württemberg*
- Bayern
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz*
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Einschränkungen / Selbstbeteiligungen gibt es in Nordrhein-Westfalen. NRW sieht seit dem
01.01.1999 eine SB bei Chefarztbehandlung (10,00 Euro) und bei der Unterbringung im Zweibettzimmer
(15,00 Euro) vor. Diese gilt für max. 30 Tage/Kalenderjahr.
Bayern sieht seit dem 01.07.2003 eine SB bei Chefarztbehandlung (25 Euro) und bei der
Unterbringung im Zweibettzimmer (14,50 Euro) vor. Auch diese gilt für max. 30 Tage pro
Kalenderjahr.
* Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Wahlleistungen (Zweibettzimmer / Chefarzt)
zum 1. April 2004 gestrichen. Wer auf die Wahlleistungen nicht verzichten will, dem werden gegen
13,00 Euro Besoldungseinzug die Wahlleistungen auch weiterhin gewährt.
Länderbeihilfe (Mehrbettzimmer-Anspruch)
Folgende Länder erstatten das Mehrbettzimmer:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg Vorpommern
- Niedersachsen
- Saarland
- Schleswig Holstein
In den Ländern Bremen* und Hessen gelten abweichende Beihilfesätze (siehe nachfolgende Tabelle).
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Ambulant / Zahn
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Stationär*
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| Ledig ohne Kind | 50 % | 65 % |
| Verheiratet | 55 % | 70 % |
| - mit einem Kind | 60 % | 75 % |
| - mit zwei Kindern | 65 % | 80 % |
| - mit drei Kindern | 70 % | 85 % |
* Bremen gewährt im stationären Bereich die gleichen Prozentsätze wie im ambulanten und
zahnärztlichen Bereich.
Ferner ist zu berücksichtigen, daß Bremen das Mehrbettzimmer und Hessen das Zweibettzimmer
erstattet.
Rechtsreferendare
In Sachsen und Thüringen erhalten Rechtsreferendare noch die Beihilfe.
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