Tagegeld-PKV - ALTE OLDENBURGER |
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Tagegeld-PKV
Zunächst zur Annahmemöglichkeit:
Das Krankentagegeld kann nur für GKV-Versicherte beantragt werden - bereits PKV-Versicherte
können bei der ALTE OLDENBURGER kein Tagegeld abschließen. Hier müssen wir die Empfehlung geben,
auch das Tagegeld an den Krankheitskosten-Versicherer zu vermitteln. Das Haftungsrisiko bestünde in
der Möglichkeit, daß der Versicherer, der nur das Tagegeld versichert hat, innerhalb der ersten 3
Kalenderjahre die ordentliche Kündigung aussprechen kann.
Berechnung des Krankentagegeldes für Angestellte:
Bei der Berechnung sollte das Jahresnettoeinkommen zu Grunde gelegt werden. Auf den Monat
heruntergerechnet, käme der vollständige PKV-Beitrag, PPV-Beitrag sowie 80 % des RV-Beitrag hinzu.
Diese Summe auf den Tag heruntergerechnet, ergäbe die Tagegeldabsicherung für Angestellte. Maximal
jedoch 210 Euro.
(Der RV-Beitrag ist eine "Kann"-Bestimmung; als Krankenversicherer müssen wir dem VN die
Möglichkeit bieten, den RV-Beitrag weiterzuleisten, damit er im späteren Rentenversicherungsverlauf
keine Ausfallzeiten durch Krankheit hat. Im Krankheitsfall hätte der Angestellte dann einen Antrag
auf Weiterzahlung der RV-Beiträge zu stellen)
Berechnung des Krankentagegeldes für Selbstständige/Freiberufler:
Grundsätzlich kann die Berechnung nach der Formel: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben erfolgen. Folgendes bitte jedoch beachten:
- Besteht die Selbstständigkeit noch keine 12 Monate, kann das Tagegeld erst nach der 4. Woche in Höhe von 50 Euro geschlossen werden.
- Bei bestimmten Berufen (Handwerker), die keine Mitarbeiter beschäftigen, ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig.
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