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Tagegeld-PKV - ALTE OLDENBURGER

 

Tagegeld-PKV

Zunächst zur Annahmemöglichkeit:
Das Krankentagegeld kann nur für GKV-Versicherte beantragt werden - bereits PKV-Versicherte können bei der ALTE OLDENBURGER kein Tagegeld abschließen. Hier müssen wir die Empfehlung geben, auch das Tagegeld an den Krankheitskosten-Versicherer zu vermitteln. Das Haftungsrisiko bestünde in der Möglichkeit, daß der Versicherer, der nur das Tagegeld versichert hat, innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre die ordentliche Kündigung aussprechen kann.

Berechnung des Krankentagegeldes für Angestellte:

Bei der Berechnung sollte das Jahresnettoeinkommen zu Grunde gelegt werden. Auf den Monat heruntergerechnet, käme der vollständige PKV-Beitrag, PPV-Beitrag sowie 80 % des RV-Beitrag hinzu. Diese Summe auf den Tag heruntergerechnet, ergäbe die Tagegeldabsicherung für Angestellte. Maximal jedoch 210 Euro.

(Der RV-Beitrag ist eine "Kann"-Bestimmung; als Krankenversicherer müssen wir dem VN die Möglichkeit bieten, den RV-Beitrag weiterzuleisten, damit er im späteren Rentenversicherungsverlauf keine Ausfallzeiten durch Krankheit hat. Im Krankheitsfall hätte der Angestellte dann einen Antrag auf Weiterzahlung der RV-Beiträge zu stellen)

Berechnung des Krankentagegeldes für Selbstständige/Freiberufler:

Grundsätzlich kann die Berechnung nach der Formel: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben erfolgen. Folgendes bitte jedoch beachten:

  • Besteht die Selbstständigkeit noch keine 12 Monate, kann das Tagegeld erst nach der 4. Woche in Höhe von 50 Euro geschlossen werden.
  • Bei bestimmten Berufen (Handwerker), die keine Mitarbeiter beschäftigen, ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig.
 

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